Wir veröffentlichen jede Woche neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: "Quellkartoffel und Dupp Dupp"

Angemeldet und eingetragen wurde eine Wortmarke. Klingt erstmal nech nichts besonderem, also wie "Pellkartoffeln mit Dipp", einem gut schmeckenen Gericht. Und weil das als Marke beschreibend ist, ist das so nicht eintragbar und muss natürlich so abgewandelt werden, dass es eben eintragbar wird: "Quell" statt "Pell" und "Dupp Dupp" für "Dipp" - oder was anderes. Ein Blick in die angemeldeten Klassen sollte das bestätigen, aber: weit gefeht!!!

Angemeldet und eingetragen wurde die Marke für folgende Waren und Dienstleistungen = Klassen:

- Kasse 25: Kopfbedeckungen; Bekleidungsstücke; Schuhwaren

- Klasse 35: Werbung; Marketing; Verkaufsförderung

Das hatte ich so nicht erwartet, vielleicht hilft hier GOOGLE weiter: Bei der Recherche stelle ich fest:

1. Der Markenamelder ist ein Schlagersänger auf Malle:  https://www.markus-becker.de/

2. Es gab mal früher einen Song: Quellkartoffel und Dupp Dupp:

Und nun wird klar: Der Songtext, also nur der sog. Refrain, gehört jetzt irgendwie zum Schlagersänger. Das wird spätestens bei einem Blick auf seine Merchandising-Seite klar: T-Shirts gehen immer und verkaufsfördernd ist das allemal:  https://www.pfalzrocker.com/c/markus-becker

Fazit: Kann man so machen, dann wird daraus eine schlüssige Markenanmeldung und die Bekanntheit bekommt man mit dazu. Ich wünsche dem Markeninhaber viel Erfolg beim Markenaufbau und der Markenführung.