Wir veröffentlichen jede Woche neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: "ANGST"

Angemeldet und eingetragen wurde eine Wortmarke "ANGST". Mit der Angst kann man ja spielen, z.B. um Mitmenschen zu einer bestimmten Reaktion zu bringen. Aber ANGST als Bezeichnung für eine Ware? Ich weis nicht so recht, dass musste ich mir mal genauer ansehen. An einfachsten ist es, mit den angemeldeten Waren und Dienstleistungen = Klassen zu starten. Angemeldet und eingetragen wurde die Marke für folgende Waren und Dienstleistungen = Klassen:

- Klasse 29:
Verarbeitetes Obst; Gelees, Konfitüren, Kompotte, Frucht- & Gemüseaufstriche; Milchprodukte; Snacks; Verarbeitete Früchte, Pilze, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte (stark gekürzt)

- Klasse 30:
Backwaren; Gebäck, Kuchen, Torten & Kekse; Brot; Süßwaren [Bonbons], Schokoriegel & Kaugummi; Müsli- & Energieriegel; Müsli; Eiscreme; Kaffee, Tee, Kakao & Ersatzstoffe hierfür; Speisesalz, Würzmittel, Gewürze, Aromastoffe für Getränke (stark gekürzt)

Klasse 32:
Alkoholfreie Getränke; Aromatisiertes Mineralwasser; Kohlensäurehaltige Wässer; Stille Wasser; Smoothies; Alkoholfreie Fruchtgetränke; Fruchtsirup; Softdrinks; Energydrinks; Energiegetränke; Sportgetränke mit Elektrolyteanteilen; Biere & alkoholfreie Biere (stark gekürzt)

Verstanden, ANGST steht hier für bestimmte Lebensmittel. Wenn sich die Marke dafür durchsetzt, soll es mir Recht sein.

Übrigens: Bei meiner Recherche beim DPMA konnte ich feststellen, dass das "ANGST" bereits 25x als Marke für alles mögliche eingetragen ist: Wortmarken, Logos als Wort-Bildmarken, Deutsche Marken und EU-Marken. Das war mir neu und hat mich überrascht!

Fazit: Kann man so machen, muss sich halt im Markt dann irgendwie durchsetzen. Ich wünsche dem Markeninhaber viel Erfolg beim Markenaufbau und der Markenführung.