Wir veröffentlichen jede Woche neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: „Nixtun"

Angemeldet und eingetragen wurde die Wortmarke "Nixtun". Und ich sofort: Wie geil ist das denn - Relaxen als Marke. Aber ist das auch so gemeint? Was verbirgt sich wohl dahinter: Eine Urlaubsmarke? Eine Servicemarke? Eine Automatisierungsmarke? Eine Sauna und Massagemarke?

Schauen wir uns zuerst mal die angemeldeten Waren & Dienstleistungen = Klassen an. Vielleicht hilft das schon weiter:

- Klasse 14: Schlüsselanhänger; Uhrenbehältnisse; Zeitmessgeräte; Uhren

- Klasse 21: Geschirr, Kochgeschirr und Behälter;

- Klasse 25: Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen; 

- Klasse 28: Luftballons; Schwimmbecken [Spielwaren]; aufblasbare Schriftzüge [Schwimmhilfen für Spiel- und Freizeitzwecke]; aufblasbare Luftmatratzen [Schwimmhilfen für Spiel- und Freizeitzwecke]; aufblasbare Kissen [Schwimmhilfen für Spiel- und Freizeitzwecke]

- Klasse 30: Brot; feine Back- & Konditoreiwaren; Schokolade & Eis;  Teigwaren; Nudeln

- Klasse 32: Alkoholfreie Getränke; Mineralwässer; Biere

- Klasse 33: Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier

Viel zu allgemein, insoweit hilft vielleicht der Markenanmelder weiter? Leider nein, eine Privatperson. Also Recherche bei Google, ob es bereits eine Homepage und Kampagne dazu gibt - leider nein.

Es gibt einige Homepages und Facebook-Seiten, die sich mit Nixtun und Workshops dazu präsentieren, allerdings keine Seite in deren Impressum die Markenanmelderin genannt wird.

Fazit: Eine interessante Markenanmeldung die aufgrund der EWaren und Dienstleistungen Lust auf mehr macht. Vielleicht ist eine passende Homepage auch gerade im Aufbau. Ich wünsche viel Erfolg beim Markenaufbau und der Markenführung.