Der Schutz gewerblicher Muster und Modelle in der EU soll billiger, schneller und zuverlässiger werden. Deshalb hat die EU-Kommission die dafür geltende Verordnung und Richtlinie überarbeitet. Beide Vorschläge sollen den EU-Rahmen für Geschmacksmuster und die parallelen nationalen Geschmacksmusterregelungen modernisieren.

Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt: "Die gezielte Modernisierung wird dazu beitragen, den Schutz gewerblicher Muster und Modelle von Erzeugnissen zu erleichtern. Gleichzeitig wird sie dazu beitragen, den Binnenmarkt bei der Verwendung von Ersatzteilen für Reparaturen zu vollenden, indem sie den in einigen Mitgliedstaaten noch immer gewährten übermäßigen Schutz begrenzt."

Geplante Anpassungen beim Schutz gewerblicher Muster und Modelle in der EU

Die Vorschläge sehen ein vereinfachtes und gestrafftes Verfahren für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters vor. Der neue Rechtsrahmen zielt zudem auf harmonisierte Verfahren und die Gewährleistung der Komplementarität mit den nationalen Geschmacksmustersystemen ab. Durch die Einführung einer EU-weiten "Reparaturklausel" in die Geschmacksmusterrichtlinie sollen die neuen Vorschriften außerdem dazu beitragen, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu öffnen und zu verstärken.

Die beiden Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens übermittelt. Sobald die Vorschläge angenommen sind, müssen die EU-Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. 

https://www.markenartikel-magazin.de/_rubric/detail.php?rubric=recht-politik&nr=57463

BRANDvillage: Guter Ansatz, dann mal los.....