30 Jahre Einheit im gewerblichen Rechtsschutz

Am 3. Oktober 1990 übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), heute das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des "Amtes für Erfindungs- und Patentwesen" (AfEP) der DDR - und mit ihm 13,5 Millionen Patentdokumente. Gleichzeitig wurde das Deutsche Patentamt die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. 450 der rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DDR-Patentamts, darunter 105 Patentprüferinnen und -prüfer, wechselten in das Deutsche Patentamt in Berlin und nach München. 1998 eröffnete in Jena eine weitere Dienststelle mit inzwischen 229 Beschäftigten.

Was mit den DDR-Schutzrechten geschah

Was mit den Schutzrechten der DDR zu geschehen hatte, wurde bereits im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 festgeschrieben und mit dem Erstreckungsgesetz vom 23. April 1992 gesetzlich geregelt. Aufgrund der Mitgliedschaft der DDR in internationalen Organisationen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes waren die gesetzlichen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums in beiden deutschen Staaten nahezu identisch.

Das patente Erbe der DDR-Zeit

Das DPA hatte nach dem 3. Oktober 1990 die Bearbeitung der in der DDR bestehenden Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen zu gewährleisten. Dafür wurden 111 000 DDR-Patente, darunter 97 000 Wirtschaftspatente und 14 000 Ausschließungspatente, in ein gemeinsames Register übernommen. Bundesdeutsche Patente geben dem Inhaber das Recht, seine Erfindung für eine begrenzte Zeit exklusiv zu nutzen. Dieses Recht wurde in der DDR als Ausschließungspatent bezeichnet und machte nur einen geringen Anteil aller Patente aus. Häufiger waren so genannte Wirtschaftspatente, die jeder volkseigene Betrieb gegen Zahlung einer Vergütung nutzen durfte.

Nach der Wiedervereinigung wurden mehr als 19 000 Anträge bearbeitet, die ein Wirtschaftspatent in ein Ausschließungspatent umwandelten. Diese Umwandlung ermöglichte die letzte Novelle des DDR-Patentgesetzes vom Juli 1990. Die letzten DDR-Patente liefen am 31. Oktober 2010 ab.

Sie leben weiter: 3 948 DDR-Marken gibt es noch heute

Marken können im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten werden. Dies gilt auch für DDR-Marken, die gegen Zahlung von Verlängerungsgebühren um jeweils weitere zehn Jahre beliebig lange geschützt werden können. Noch am 2. Oktober 1990 wurden im AfEP 259 neue Anmeldungen eingereicht. Zahlreiche frühere DDR-Marken konnten inzwischen ihre Existenz im Markt behaupten oder als starke Marken ausbauen. Von den mehr als 42 000 übernommenen DDR-Marken leben 3 948 Marken auch heute weiter (Stand: September 2020).

https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/geschichte/30jahre_einheit/index.html