Neues im Streit zwischen Eckes-Granini und Edeka. In der Auseinandersetzung um die Form der Albi-Flaschen (gehört seit 2017 zu Edeka) hat das Hamburger Landgericht zugunsten des Unternehmens aus Nieder-Olm entschieden. Damit bleibt die einstweilige Verfügung vom 18. November 2021 bestehen. Damit war dem Hamburger Lebensmittelhändler der Vertrieb von Säften in der angegriffenen Flaschenform untersagt worden. Die zuständige Kammer des Landgerichts geht von einem Unterlassungsanspruch aus, weil die von Albi (gehört seit 2017 zu Edeka) verwendete Flasche eine "nachschaffende Nachahmung der Granini-Flasche" darstelle. Sie übernehme prägende Gestaltungsmerkmale, die die wettbewerbliche Eigenart des Originalprodukts ausmachten. Wegen dieser Nachahmung stehe dem Mitbewerber Leistungsschutz zu, weil die Gefahr einer Herkunftstäuschung bestehe: Trotz der Kennzeichnung der Flaschen mit dem Zeichen Albi, die Marke gehört seit 2017 zu Edeka, gehe der Verkehr wegen der Nachahmung von einer Verbindung der Parteien aus. Daneben geht die Kammer auch von einem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch aus.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.

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