Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat in einem Markenrechtstreit zwischen dem italienischen Fußballverein AC Mailand und dem deutschen Schreibwarenhändler InterES Handels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH & Co KG, Nürnberg, zugunsten von InterEs entschieden. Der Fußballclub darf sein Wappen "AC Milan" nicht auf Schreibwaren und Büroartikel drucken.

Die starke phonetische Ähnlichkeit und die mittlere visuelle Ähnlichkeit dieses Zeichens im Vergleich zur älteren deutschen Wortmarke MILAN könnten zur Verwechslung führen, so dass nicht beide Zeichen gleichzeitig in der Union Schutz genießen können, urteilten die Richter.

Im Februar 2017 hatt der italienische Fußballverein AC Mailand gemäß der Unionsmarkenverordnung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union für sein Logo eingereicht, u. a. für Schreibwaren und Büroartikel. Gegen die Registrierung hatte hatte InterES geklagt und auf die 1984 angemeldete und 1988 eingetragene deutsche Wortmarke Milan verwiesen, die u. a. Schreibwaren umfasst. Mit Entscheidung vom 14. Februar 2020 gab das EUIPO dem Widerspruch statt. Gegen diese Entscheidung hatte der AC Mailand Klage beim Gericht der Europäischen Union erhoben - und ist nun erneut gescheitert.

Die Ähnlichkeiten zwischen den beiden in Rede stehenden Zeichen seien groß genug, um eine Verwechslungsgefahr zu bejahen.

BRANDvillage: Das Recht steht eben doch manchmal über der Finanzstärke eines Vereins.

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