Das Wort Webinar ist als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Der Name soll für für Dienstleistungen wie „Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen“ geschützt sein. Eingetragen ist diese Marke seit 2003. 

Eingetragen heißt geschützt; nicht eingetragen bedeutet: freie Fahrt! – So einfach ist das nicht. Ein weitverbreiteter Mythos ist, dass eine Marke geschützt ist, sobald sie in ein Markenregister eingetragen ist und nach der Eintragung nichts weiter notwendig ist. Das ist falsch.

Die Marke muss auch in Benutzung sein. Wird eine Marke eingetragen, aber vom Markeninhaber nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt, ist sie faktisch nicht geschützt. Damit soll verhindert werden, dass Personen irgendwelche Marken vorsorglich eintragen, um – zum Beispiel durch markenrechtliche Abmahnungen – Geld damit zu verdienen.

Der Markeninhaber hat den Begriff Webinar scheinbar nie als Marke benutzt. Mittlerweile ist es auch so, dass das Wort als geläufiger Begriff in den allgemeinen Wortschatz übergegangen ist, dass bereits die Schutzfähigkeit zweifelhaft ist, denn: Bloße beschreibende oder geläufige Begriffe sind nicht markenschutzfähig. Selbst wenn der Markeninhaber sich nun also spontan zur Verwendung der Marke entscheiden würde, würde dieser Versuch ins Leere laufen. 

Mittlerweile liegen beim Markenamt Anträge auf Löschung der Marke vor. Die Anträge werden u.a. damit begründet, dass die Marke verfallen sei. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Begriff als Wortkombination für ein Seminar, welches im Web gehalten wird, ein Gattungsbegriff und damit nicht markenschutzfähig ist.  

Der Artikel wurde stark kürzt. Den vollständigen Artikel lesen sie hier: https://bit.ly/31UsOBI 

Der Artikel wurde von Frau Sandra May, Expertin für IT & Wettbewerbsrecht erstellt - siehe Ende des Artikels: https://bit.ly/31UsOBI 

Nachtrag von Brandvillage: Dem Registerauszug zur Marke "Webinar" beim Markenamt lässt sich entnehmen, dass aktuell fünf Anträge auf Löschung der Marke anhängig sind. Wie allgemein vermutet, wird die Marke wohl bald nicht mehr existieren. Der Wirbel um die Marke „Webinar“ hat dann ein Ende ( https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position11 )