Wir veröffentlichen jede Woche neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: „Rezeptlotto"

Angemeldet und eingetragen wurde eine Wortmarke "Rezeptlotto". Spontan dachte ich, eine gute Idee: Man löst ein Rezept ein und hat die Chance auf einen Gewinn. Dann wiederum kam mir in den Sinn, Gesundheit und Krankheit an ein Gewinnspiel zu koppeln, ist fragwürdig und möglicherweise unethisch. Vielleicht liege ich ja auch falsch - schauen wir uns dazu mal die angemeldeten Waren & Dienstleistungen = Klassen an. Vielleicht hilft das schon weiter:

- Klasse 16:
Druckerzeugnisse im Zusammenhang mit Lottospielen, Gewinnspielen und Glücksspielen jeglicher Art

- Klasse 28:
Lottospiele, Gewinnspiele und Glücksspiele jeglicher Art soweit in Spiele enthalten

- Klasse(n) 35:
Werbung im Zusammenhang mit Rezepten; Werbung im Zusammenhang mit/für Rezepte/n für Medikamente und/oder Zubereitungsrezepten für Nahrungsmittel; Marketingdienstleistungen, insbesondere Aufbau und Betreuung von Kundenbindungsprogrammen zur Förderung der Kundenloyalität gegenüber einem Unternehmen (stark gekürzt)

- Klasse 41:
Durchführen von Gewinn- und Glücksspielen; Veranstaltung von Lotterien, Gewinn- und Glücksspielen (stark gekürzt)

Also liege ich grundsätzlich richtig. Was sagt GOOGLE dazu:

BILD berichtet wie folgt: "STREIT ÜBER REZEPTLOTTO IN APOTHEKEN - Nur wer krank ist, kann gewinnen. Der Patient kann über einen Online-Rezeptschein sein Medikament im Internet bei der „Apo Company“ bestellen. Es wird an eine Apotheke in der Nähe, die mit dem Arzneimittel-Dienst kooperiert, weitergeleitet. Dort übergibt der Patient bei der Abholung sein Original-Rezept. 

Die Apothekenkammer hegt größte Bedenken gegen das Lotto vom „Pillen-Bringdienst“. Sprecher Thomas Bellartz (39) zu BILD.de: „Es ist weder neu noch innovativ, dass Arzneimittel vorbestellt und dann vom pharmazeutisch geschulten Personal den Patienten gebracht werden. Gesundheit und Krankheit aber an ein Gewinnspiel zu koppeln, ist fragwürdig und unethisch. Das hat nichts mit Wettbewerb zu tun, sondern nur mit dem Gewinnstreben des Veranstalters. Schwerstkranke wollen gut versorgt und beraten werden, die wollen keine Gesundheitslotterie! Wir werden alles tun, um diesem Quatsch ein Ende zu bereiten.“

Darüber schüttelt der Markeninhaber den Kopf: „Wir handeln nicht mit Medikamenten, sondern sind ein Weiterleitungs-Service. Die Arzneimittel bleiben bis zur Auslieferung in der Apotheke. Das Rezeptlotto ist eine Aufmunterung für die Patienten – Glückshormone fördern die Genesung.“

Und was meint Ihr dazu? 

Fazit: Eine interessante Wortkreation und eine interessante Umsetzung. Wie verhalten uns neutral und beurteilen nur die Markenanmeldung an sich und die ist stimmig.