Wir veröffentlichen jede Woche neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: „... nicht rennen bis das Lama lahmt und spuckt, sondern gemeinsam tiefenentspannt grazil schreiten -"

Wie bitte - was? Angemeldet und eingetragen wurde eine Wortmarke als ganzer Satz oder Slogan und einer gigantischen Länge, nachfolgend daher kurz "Lamaslogan" genannt.  

Zuerst einmal möchte ich hier auf die Länge der Wortmarke hinweisen: Wie soll denn jemals solch ein Satz eine Marke werden? Wer kann sich das merken? 

Dann die Feststellung, dass eine Marke kennzeichnend sein muss. Das bekomme ich vom Markenamt zu jeder zweiten Anmeldung zu hören und nun lässt das Markenamt sowas durchlaufen? Und wo ist hier die Unterscheidungskraft und für was?

Zurück zur Markenanmeldung selbst: Der "Lamaslogan" hat irgendwas psychisches, meiner Meinung nach und könnte für: "Nicht aufregen, cool down" stehen. Also mal schauen, für welche Waren und Dienstleistungen = Klassen der "Lamaslogan" angemeldet und eingetragen wurde:

- Klasse 10: 
Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen angepasste therapeutische und unterstützende Geräte; Für Menschen mit Behinderung angepasste therapeutische und unterstützende Geräte; Speziell zur Beförderung von Personen mit Behinderungen angepasste Trageriemen

- Klasse 41:
Sportliche Aktivitäten [unter anderem Gruppentraining]

- Klasse44:
Gesundheitspflege für Menschen

Also liege ich grundsätzlich richtig. Mal sehen, ob in GOOGLE bzw. dem wordwideweb etwas zu finden ist: Leider Nein - mögllicherweise kommt das noch, wenn die Marke ohne Widerspruch eingetragen ist..

Fazit: Eine viel zu lange und nicht einprägsame Markenanmeldung -aus meiner Sicht. Trotzdem oder gerade deswegen wünsche ich dem Markeninhaber viel Erfolg beim Markenaufbau und der Markenführung.