Wir veröffentlichen jede Woche neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: „HOW TO SELL DRUGS OFFLINE (fast)"

Angemeldet und eingetragen wurde eine Wort-Bildmarke mit weisser Schrift auf schwarzem Hintergrund:  "HOW TO SELL DRUGS OFFLINE (fast)". In dem Buchstaben "O" von "OFFLINE" befindet sich das Apothekenzeichn in rot. Gibt es hier eine Handlungsempfehlung der Apotheken zum Drogenkauf? Das schauen wir uns mal genauer an: 

Markeninhaber ist tatsächlich die "ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V." 

Angemeldet und eingetragen für:

- Klasse 35:
Werbung; Online-Werbung; Werbung für Dienstleistungen; Werbung und Verkaufsförderung; Werbung über das Internet; Verbreitung von Werbung für Dritte; Werbung in der Boulevard- und Fachpresse; Verkaufsverwaltung; Verkaufsförderungsberatung; Verkaufsmanagementdienste [Marketing]; Verwaltung von Verkaufs- und Verkaufsförderungsanreizprogrammen; Beratung zu Verkaufsmethoden und Verkaufsprogrammen; Entwicklung von Verkaufsförderungskampagnen; Verkaufsförderungs- und Werbedienste; Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit

- Klasse 38:
Übertragung von Informationen bezüglich Pharmazie, Medizin und Hygiene

Klasse) 41:
Organisation von Konferenzen im Bereich Werbung; Veranstaltung von Schulungsangeboten; Veranstaltung von Seminaren; Verkaufstraining; Verkaufsausbildung

Oha, das überrascht dann doch. Mal sehen, ob es auf der Homepage der Markenanmelderin Informationen dazu gibt und aufklärt: https://www.abda.de/

Leider nein, bisher nicht. Vielleicht ist eine Kampahne in Vorbrereitung. Allerdings gibt es einen WIKIPEDIA Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/How_to_Sell_Drugs_Online_(Fast)  sowie viele Presseberichte, z.b: https://www.stern.de/kultur/tv/shiny-flakes-auf-netflix--die-wahre-geschichte-hinter--how-to-sell-drugs-online--fast---30642814.html  - oder echerchiert selbst: 

Fazit: Eine interessante & bekannte Wortkreation. Diese  nun als Marke anzumelden und deren Bekanntheit für Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen (das unterstelle ich mal) macht Sinn. Insgeamt eine stimmige Markenanmeldung. Ich wünsche der MarkeninhaberIN viel Erfolg beim Markenaufbau und der Markenführung.