Hier veröffentlichen wir jedes Wochenende neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: „FALKENSCHEIN“

Das angemeldete Logo sieht aus wie ein Geldschein - siehe unten - und klingt auch wie ein Geldschein. Insoweit erscheint es klar, wofür die Marke steht: Ein fiktives Zahlungsmittel.

Angemeldet wurde die Marke von der Stadt Falkenstein, daher auch die Ableitung „Falkenschein“. Die angemeldeten Waren und Dienstleitungen sind:

-       Klasse 16: Druckerzeugnisse; Formulare

-       Klasse 35: Werbung; Geschäftsführung; Verkaufsförderung für Dritte; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte; Vermittlung von Verträgen für Dritte über die Erbringung von Dienstleistungen

-       Klasse 36: Ausgabe von Gutscheinen als Geldersatz; Ausgabe von Wert- und Gutscheinkarten; Ausgabe von Geschenkgutscheinen zum Einlösen von Waren oder Dienstleistungen; Ausgabe von Gutscheinen; Ausgabe von Geldgutscheinen; Ausgabe von Wertgutscheinen als Belohnung für Kundentreue; Ausgabe von Wertgutscheinen als Geschenk zum Jubiläum

Sehr schlüssig und nachvollziehbar. Dann schauen wir uns mal auf der Homepage der Stadt Falkenstein um, ob sich auch hier eine Erklärung oder der Verwendungszweck finden:

https://stadt-falkenstein.de/artikel/news-falkenschein-fuer-falkenstein  

"Falkenschein“ wird dauerhaft zur „2. Währung“ in der Stadt und den Ortsteilen

Wer in diesem Jahr nach einem Geschenk für seine Familie, Freunde und Bekannten sucht, dem bietet der „Falkenschein“ eine gute Wahl. Der als Corona- Hilfe für Handwerker, Dienstleister und Gastronomen gestartete und von der Stadt gestützte Wertgutschein, wird nun wie bereits angekündigt dauerhaft als alternative Bezahlform etabliert.

Die Gutscheine sind dauerhaft im Hauptamt und in der Kämmerei des Rathauses zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erhältlich und behalten 24 Monate ab Erwerbsdatum ihre Gültigkeit.

Die „Falkenscheine“ können ausschließlich nur bei allen teilnehmenden Händlern, Dienstleistern und Gastronomen eingelöst werden und sollen auch weiterhin unsere einheimischen Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden unterstützen."

Fazit: Eine tolle Idee gut & konsequent umgesetzt. Ich wünsche der Stadt Falkenstein viel Erfolg bei der weiterem Umstzung, dem Verkauf und der Etablierung.