Hier veröffentlichen wir jedes Wochenende neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: „Dr. GROB“

Das ist mutig kam es mir gleich in den Sinn: Wer geht zu Dr. GROB und lässt sich Schmerzen zufügen? Aber das ist sicherlich zu platt und zu kurz gedacht. Vielleicht ist Dr. GROB ja sowas wie der Dr. BOB? Oder gar das Gegenteil von "grob" und ziemlich sanft? Mal sehen ob, ob da die Markenanmeldung selbst weiter hilft:

Markenanmelder ist eine "Dr. Grob Healthcare GmbH" also keine grobe Einzelperson sondern ein Unternehmen. Und damit vielleicht ein absichtlich gewählter Phantsiename?

Mal sehen welche Auskunft über die angemeldeten Klassen heraus zu lesen ist: 

Angemeldet und eingetragen wurde "Dr. GROB" als Wortmarke für

- Klasse 05: Medizinisch-diagnostische Teststreifen; Medizinische Präparate; Diagnostikmittel & -materialien 

- Klasse 10: Medizinische & veterinärmedizinische Apparate & Instrumente

- Klasse 36: Fundraising & finanzielles Sponsoring; Immobiliendienstleistungen

- Klasse 37: Bau-, Montage- & Abbrucharbeiten

- Klasse 40: Erzeugung von Energie

- Klasse 42: Wissenschaftliche & technologische Dienstleistungen

- Klasse 44: Gesundheitspflege für den Menschen

Sehr umfangreich, klingt nach einem Online-Shop & mehr. Mal sehen, was die Homepage dazu sagt: https://dr-grob.com/

Fazit: Dr. GROB ist keine handelnde Einzelperson vor der man(n) sich fürchten müsste, sondern ein SHOP für Medizinisch-diagnostische Teststreifen, medizinische Präparate, Diagnostikmittel & -materialien. Der Name ist einprägsam und passt irgendwie. Ich wünsche viel Erfolg beim Markenaufbau und der Markenführung.