MARKEN-Neu-Anmeldung der Woche: „BIENENKARTELL“

Hier veröffentlichen wir jedes Wochenende neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: „BIENENKARTELL“

Angemeldet und eingetragen wurde ein Logo als Wort-/Bildmarke. Diese Logo -siehe unten- besteht aus Waben, einer Biene und dem Schriftzug BIENENKARTELL. Eine Biene macht zwar noch kein KARTELL, aber seis‘ drum. Was könnte sich dahinter verbergen?  

Aufgrund der Logo-Bestandteile irgend etwas mit Honig und Bienen. Das Wort Kartell könnte auf einen Zusammenschluss von Imkern deuten, vielleicht eine Honig-, Imker  oder Zuchtgemeinschaft.

Markenanmelder ist eine Privatperson. Das sagt noch nichts aus, oftmals werden Marken auf Privatpersonen angemeldet. Die angemeldeten Klassen -also die geschützten Waren und Dienstleistungen- sind bzw. ist:

Klasse 44: Gesundheitspflege für Menschen und für Tiere

Und was hat das nun mit Bienen und Kartell zu tun? Schauen wir mal im Internet nach, ob da was zu finden ist. Vielleicht ein Pflegedienst oder ein Zusammenschluß von Pflegediensten? Und die sind fleißig wie die Bienen?

Unter: https://www.bienenkartell.de/de/ findet sich dann ein Online-Shop mit Bienenprodukten. Dies macht allerdings in Bezug auf die angemeldete Klasse 44 wenig Sinn, denn 

-       Einzelhandel -auch Online- gehört in die Klasse 35

-       Honigprodukte gehören in die Klasse 30

-       Blütenpollen gehören in die Klasse 29

Fazit: Eine tolles Logo und ein gelungener Name, die schützenswert sind. Allerdings werden durch die Anmeldung der falschen Klasse die eigentlichen Waren im Onlineshop nicht geschützt. Selbst eine Marke anzumelden führt oftmals zu falschen Ergebnissen. Dafür gibt es eben Dienstleister & Profis.

Trotzdem wünsche viel Erfolg beim Markenaufbau und Verkauf.