Wir veröffentlichen jede Woche neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Heute: „Bauch-Laden"

Den Begriff "Bauchladen" kennt jeder. Sogar bei Wikipedia hat der "Bauchladen" einen Eintrag:  https://de.wikipedia.org/wiki/Bauchladen

Sicher fragt Ihr Euch gerade, ob man den Begriff "Bauchladen" als Marke eintragen lassen kann und wenn ja, warum erst jetzt? Oder gibt es sogar mehrere Bauchladen-Markenanmeldungen? Und wenn ja, für was steht Bauchladen als Marke?

Spannende Fragen - mal der Reihe nach:

Ja, der Begriff "Bauchladen" ist als Marke eintragbar, natürlich abhängig von den sog. Klassen oder Kategorien.

Ja, der Begriff "Bauchladen" ist bereits 3x eingetragen: Einmal als Wort-Bildmarke und 2x als Wortmarke. Nun folgte also die nächste Eintragung als Wortmarke und in anderen Klassen als zuvor. Also schauen wir mal nach, wofür "Bauch-Laden" diesmal angemeldet und eingetragen wurde:

- Klasse 40: Lebensmittel- und Getränkebearbeitung

Interessant, das habe ich so nicht erwartet, mal sehen, ob in GOOGLE bzw. dem wordwideweb etwas zu finden ist um mehr zu erfahren. Uns tatsächlich, zur Marke gibt es eine Homepage unter: https://www.bauchladen.kitchen/

Hier finden wir den "Bauch-Laden Food-Truck - Vegetarisches & nachhaltiges Street-Food auf 4 Rädern!" und lesen folgendes Statement: 

Nachhaltigkeit sichert unser aller Zukunft!

Darum sorgen wir uns um unseren und Deinen ökologischen Fußabdruck. Da wir dies sehr ernst nehmen, sind alle unsere Speisen und Getränke mindestens vegetarisch, teilweise sogar komplett frei von tierischen Erzeugnissen! Wir verwenden möglichst viele Bio-Zutaten, um die Fruchtbarkeit der Ackerböden und Pflanzen zu sichern und dem Einsatz von Pestiziden entgegenzutreten. Außerdem setzen wir vorzugsweise auf Erzeugnisse, die aus biodynamischer Landwirtschaft (Demeter, Bioland usw.) stammen. So wird Genuss ohne schlechtes Gewissen möglich, der Dir dennoch alles an wertvollen Vitaminen, reichhaltigen Proteinen und weiteren wichtigen Nährstoffen liefert."

Fazit: Toller Ansatz für einen Food-Truck. Allerdings stimmt die Markenanmeldung nur teilweise, da es sich neben der Lebensmittelzubereitung auch um die Bewirtung von Gästen = Klasse 43 handelt, die leider nicht mit angemeldet wurde. Schade, aber trotzdem wünsche ich dem Markeninhaber viel Erfolg beim Markenaufbau und der Markenführung.