Hier veröffentlichen wir jeden Freitag -manchmal auch erst Samstag- neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes jeden Freitag veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Marken-Neuanmeldung „Zwinkern ist das neue Lächeln“

Ehrlich gesagt, die Idee hatte ich auch schon. Aber wie so oft, nur gedacht, nicht gemacht. Und so hat es nun jemand anders angemeldet – gratuliere schonmal an dieser Stelle.

Betrachten wir uns die Markenanmeldung mal genauer: Wonach klingt das und wofür könnte das stehen? Durch CORONA tragen wir oftmals einen Mundschutz. Der Mund ist verdeckt und unser Lächeln ist darunter nicht zu sehen. An den Augen kann man erkennen, ob Jemand lächelt. Besser aber als das Erraten eines Lächelns ist als Signal für den Gegenüber ein Zwinkern. Also ist das neue „Zwinkern das neue Lächeln“. Soweit verstanden, aber welche Waren und Dienstleistungen lassen sich damit schützen?

Mundschutz und Hygiene-Artikel? So der erste Gedanke. Persönlichkeitsentwicklung der zweite Gedanke. Wie hat es der Markenanmelder gemacht? Im Markenregister steht „Zwinkern ist das neue Lächeln“ für:

-          Klasse 16: Papier, Pappe, Verpackungsmaterial, Druckerzeugnisse

-          Klasse 25 Textilien

-          Klasse 40: Diverse Dienstleistungen zum Bearbeiten von Waren der Klassen 16 & 25

Gut, darauf wäre ich so nicht gekommen, aber wenn es hilft, die eigenen Waren und Dienstleistungen zu verkaufen, soll es mir recht ein.

Fazit: Eine Markenanmeldung, deren Slogan im Zeitgeschehen liegt. Wie lange das andauert, ist offen. Bis zum Ende der Mundschutzära sollte sich die Marke etabliert haben. Sonst wird es schwierig deren Bedeutung weiter im Markt zu positionieren. Wie auch immer, wir wünschen viel Erfolg bei der Markenführung und dem Markenaufbau.