Hier veröffentlichen wir jeden Freitag -manchmal auch erst Samstags- neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes jeden Freitag veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Marken-Neuanmeldungen: „Chinesische Schriftzeichen“

In einer vernetzten und globalen Welt finden ausländische Begriffe Eingang in die deutsche Sprache. Daher ist es auch durchaus normal, dass Schriftzüge oder Logos aus Buchstaben anderer Sprachen, z.B. kyrillisch oder griechisch, als Marke angemeldet werden. Seit einiger Zeit halten auch chinesische Schriftzeichen Einzug in das deutsche Patent und Markenamt. Soweit erstmal kein Problem, aber bei der Vielzahl an chinesischen Schriftzeichen und der Tatsache, dass uns Mitteleuropäern diese Schriftzeichen fremd sind, werden sich solche Marken bei uns eher nicht einprägen, da die Schriftzeichen für und alle gleich aussehen.

Was viel spannender ist, ist die Frage, ob diese chinesischen Schriftzeichen, die keine klassischen Buchstaben sondern Bilder sind, eine Wortmarke darstellen oder eine Wort-/Bildmarke. Schließlich muss bei der Antragstellung das Kreuz bei der richtigen Markenart gesetzt werden. Hier musste ich selbst mal nachforschen und habe folgendes feststellen dürfen:

„Wortmarken bestehen aus Wörtern, Zahlen oder Buchstaben, die sich mit üblicher Schrift darstellen lassen, z.B.: ARIAL (§7 MarkenV)“. Chinesische Schriftzeichen sind fallen nicht darunter, also handelt es sich bei Marken, bestehend aus chinesischen Schriftzeichen, nicht um Wortmarken.

„Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen“ Daher fallen chinesische und viele nicht lateinische Schriftzeichen unter eine Bildmarke.

Fazit:

Andere Länder - andere Schriftart = andere Markenart.