Hier veröffentlichen wir jedes Wochenende neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Marken-Neuanmeldung „MÄNNERGRIPPE“

Wir haben es alle gewusst: Die Männergrippe ist kein Phantom sondern Realität. Nur so richtig greifbar war sie bisher nicht. Nun ist alles anders, denn jetzt kann man(n) oder Frau es sogar im Register des Markenamtes schwarz auf weiß lesen als eingetragene Marke. Und Phantome werden gewiss nicht in einem seriösen deutschen Register eingetragen.

Soweit so witzig, aber was verbirgt sich wirklich hinter der Wort-/Bildmarke „MÄNNERGRIPPE“? Ich habe mir das mal intensiv angesehen und konnte folgendes feststellen:

1. Markenanmelder: ein Mann – wer hätte das gedacht

2. Angemeldet für: Waren aus Papier & Pappe, Bekleidung, Groß- & Einzelhandelsdienstleistungen, Werbung & Verkaufsförderung, Verpackung & Lagerung von Waren, Design von Bekleidung.

Das ist zwar nicht das, ich erwartet hatte, aber gut: kann man so machen, wenn es der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dient…….. 

Bei der Recherche ist aufgefallen, dass es seit 2017 auch eine EU-Marke „MÄNNERGRIPPE“ gibt für „Mittel für die Körper- und Schönheitspflege“, Erzeugnisse für medizinische Zwecke“ und „Fleisch, Fisch, Geflügel“. Markenanmelder in diesem Fall war die „Maria Clementine Martin Klosterfrau Vertriebsgesellschaft m.b.H., 50670, Köln, DE „auch bekannt als Hersteller der „KLOSTERFRAU“. Nun ja, auch hier: kann man so machen, wenn es der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dient……..

Fazit: Sinn und Unsinn einer Markenanmeldung liegen oft sehr beieinander.