Hier veröffentlichen wir jedes Wochenende neue Marken-Anmeldungen, die im Newsletter des Deutschen Patent und Markenamtes immer freitags veröffentlicht werden. Dabei wählen wir interessante oder kuriose Marken-Neuanmeldungen zum Nachdenken oder einfach nur Schmunzeln aus.

Marken-Neu-Anmeldung: „Himmel der Bayern“

Bisher dachte ich immer: Der Himmel gehört allen Menschen. Weit gefehlt, denn seit heute weis ich: Die BAYERN haben einen eigenen Himmel. Muss wohl so sein, denn wie sonst ist diese Markenanmeldung zu erklären? 

In Bayern spricht man oft davon, wenn der Himmel BLAU ist mit weisen Wölkchen ist, dass der Himmel wieder die Landesfarben Bayerns (BLAU / WEIS ) trägt und es sich eben um einen  Bayrischen Himmel handelt. Doch wer ist Markenanmelder? Die bayrische Staatsregierung oder gar der Herr Söder, das bayrische Oberhaupt? 

Markenanmelder ist nicht die bayrische Staatsregierung und auch nicht Herr Söder,  sondern eine Privatperson aus München mit dem typisch bayrischen Vornamen Maximilian. Und für welche Klassen? Zu welchen Waren und Dienstleistungen passt die Bezeichnung „Himmel der Bayern? Schwierig zu sagen, schauen wir einfach in die Markenanmeldung:
 
- Klasse 28: Fahrgeschäfte für Vergnügungsparks, Jahrmarktkarusells u.v.m.
-  Klasse 41: Unterhaltung in Form von Volksfesten

Das überrascht insgesamt, aber warum nicht.

Mein Fazit:

Interessant und mutig, denn Fahrgeschäfte und Vergnügungsparks gibt es auch ausserhalb Bayern. Ich wünsche viel Erfolg beim Markenaufbau und der Markenführung – nicht zu vergessen mit der passenden Marken-Kommunikation!