2019 wurde in Deutschland die sogenannte Gewährleistungsmarke eingeführt. Bei dieser Markenkategorie steht die Garantiefunktion im Vordergrund. Die Gewährleistungsmarke soll dabei als ein neutraler 'Zertifizierer' agieren, die das Vorliegen und die Einhaltung zugesicherter Eigenschaften überwacht, kontrolliert und mit einem entsprechenden Güte- oder Prüfsiegel versieht.

Nachhaltigkeitsaspekte spielen hier eine besondere Rolle. Prof. Dr. Dirk-Mario Boltz, Vorstandsmitglied in der G·E·M Gesellschaft zur Erforschung des Markenwesens, sprach im Rahmen von 'Brand Slam - eine G·E·M-Rubrik' mit Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, über die Relevanz der Gewährleistungsmarke für die Markenführung.


Dirk-Mario Boltz: Seit 2019 gibt es in der EU die Gewährleistungsmarke. Was ist der Unterschied zur Marke?
Christian Köhler: Marke und Gewährleistungsmarke sind juristisch wesensverschieden. Bei den bisherigen Marken im deutschen Rechtssystem, egal ob Individual- oder Kollektivmarke, ist die Hauptfunktion die Herkunftsfunktion. Dies bedeutet, »…dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden«. Bei Gewährleistungsmarken steht dahingegen gerade nicht die Herkunfts-, sondern die Garantiefunktion im Vordergrund.

Boltz: Und das bedeutet?
Köhler: Die Markeninhaber müssen neutral sein. Beim Deutschen Patent- und Markenamt kann eine solche Marke nur eingetragen werden, wenn der gewährleistende Charakter aus dem Zeichen heraus deutlich erkennbar ist. Eine Gewährleistungsmarke gibt keine Auskunft darüber, wer das Produkt hergestellt hat, sondern sie zeigt an, ob die Qualität des Produkts der Gewährleistungsmarke genügt.

Boltz: Können Sie ein Beispiel für die Gewährleistungsmarke geben?
Köhler: Gut veranschaulichen lassen sich die Besonderheiten an der ersten in Deutschland eingetragenen Gewährleistungsmarke 'Grüner Knopf'. Diese wurde im Juli 2019 eingetragen. Der Markeninhaber ist die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit – also kein Produkthersteller oder Dienstleistungsunternehmen, sondern ein neutraler Akteur. Bei der Gestaltung wird der gewährleistende Charakter aus dem Zeichen heraus deutlich erkennbar. Die Garantiefunktion steht im Vordergrund.

Wofür der 'Grüne Knopf' steht, ob die Gewährleistungsmarke das heutige Markenverständnis verändern wird, wieso die Orientierungsfunktion von Gütezeichen, Siegeln und potenziell auch der Gewährleistungsmarke weiter steigen wird und was das alles für die Praxis bedeutet, lesen Sie im vollständigen Interview in markenartikel 6/22Zur Bestellung geht es hier.

BRANDvillage: Spannender und interessanter Fachbeitrag! 

https://www.markenartikel-magazin.de/_rubric/detail.php?rubric=recht-politik&nr=50738