Kein Aprilscherz und nicht witzig:

Für einige Mandanten sind wir zustellungsbevollmächtigt. In dieser Funktion erreichten uns nun mehrere Gebührenrechnungen für Markenanmeldungen, dessen Briefkopf identisch mit dem des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) war. Auch die Signatur entsprach der einer Sachbearbeiterin des Markenamtes. Insoweit schien, auf den ersten Blick, dieser Gebührenbescheid amtlich und in Ordnung zu sein.

Auf den zweiten Blick jedoch, nämlich bei der Bankverbindung war ersichtlich, dass die IBAN-Nr. mit "PL" begann. Das DPMA verwendet jedoch nur eine deutsche IBAN.

Bei der Gesamtbetrachtung fällt dann doch insgesamt noch auf, dass wohl der Gebührentext und das falsche Konto auf einen offiziellen Brief des Markenamtes hineinkopiert worden ist. Die Übergänge des eingelegten Blattes sind deutlich zu erkennen.

Dem Markenamt ist diese Vorgehensweise bereits bekannt und warnt auf seiner Seite vor dieser Art der Betrügerei (gekürzte Widergabe):

" Gegenwärtig ist eine Rechnung im Umlauf, die unerlaubterweise das Logo des Deutschen Patent- und Markenamts sowie eine Unterschrift von hochrangigen Personen aus dem Marken- und Designbereich enthält und zur Zahlung einer bestimmten Summe auf ein ausländisches Konto auffordert. Das DPMA hat bereits Strafanzeige gestellt. "

Hier der LINK zum Markenamt:
https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrende_zahlungsaufforderungen/index.html

Wir empfehlen:
Falls sie eine Rechnung bekommen, bei der Sie unsicher sind, fragen sie den Rechtsanwalt ihres Vertrauens, denn ist das Geld erst überwiesen, dürfte es der Empfänger bereits abgehoben haben und damit ist es weg.

Gerne senden sie diesen Hinweis mit dem LINK zu unserem BLOG an ihre Kontakte weiter: https://www.brandvillage.com/de/brandvillage-blog/